PREISE UND TRANSPARENTE KOSTEN

Bequeme Finanzierung der Leistungen über die Pflegekasse

Unabhängig davon, welche Form der Kostenübernahme du wählst, erstellt dir die Alltagsbetreuung mit Herz ein individuelles Angebot, das genau auf deine persönlichen Bedürfnisse abgestimmt ist und sich an deinem Budget orientiert.

Abhängig vom jeweiligen Pflegegrad stehen dir unterschiedliche finanzielle Leistungen der Pflegekasse zur Verfügung, die du für dich oder zur Unterstützung deines Alltags nutzen kannst. Bereits ab Pflegegrad 2 hast du Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Eine Übersicht über die insgesamt fünf Pflegegrade und deren Leistungen findest du in der untenstehenden Tabelle.

Zusätzlich können weitere Unterstützungsangebote wie Entlastungsleistungen, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Diese Leistungen bieten zum Teil auch pflegenden Angehörigen eine wertvolle Entlastung.

Die Leistungen der Alltagsbetreuung mit Herz stehen dir in verschiedenen Finanzierungsmodellen zur Verfügung:

Leistungen nach Pflegegrad

Pflegegeld
monatlich
Sachleistung
monatlich
Entlastungs­leistungen
monatlich & spart sich an
Verhinderungs­pflege
Jahresbudget
Kurzzeitpflege Anteil
Jahresbudget
PG 1 0,00 € 0,00 € 131,00 € 0,00 € 0,00 €
PG 2 332,00 € 796,00 € 131,00 € 1.685,00 € 806,00 €
PG 3 572,00 € 1.497,00 € 131,00 € 1.685,00 € 806,00 €
PG 4 764,00 € 1.859,00 € 131,00 € 1.685,00 € 806,00 €
PG 5 946,00 € 2.299,00 € 131,00 € 1.685,00 € 806,00 €

Sachleistungen:
Diese werden übernommen, wenn ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung sicherstellt.

Entlastungsleistungen:
Eine direkte Abrechnung oder Auszahlung an die pflegebedürftige Person ist nicht möglich. Dennoch können diese Leistungen flexibel für unterschiedliche Unterstützungsangebote genutzt werden. Gerne beraten wir Sie individuell zu den Möglichkeiten.

Verhinderungspflege:
Sie dient der Absicherung von Zeiten, in denen die pflegende Person vorübergehend verhindert ist und die Versorgung nicht selbst übernehmen kann. Die Abrechnung kann auch stundenweise erfolgen.

Neuregelung ab dem 01.07.2025:
Die Verhinderungspflege wird mit der Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbudget zusammengeführt. Daraus ergibt sich ein Gesamtbudget von 3.539 € pro Jahr.

Pflegegrad 1–5: So wird Pflegebedürftigkeit eingestuft

Pflegegrad 1

geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 2

erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit

Pflegegrad 3

schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 4

schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 5

schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Was genau wir leisten?

Gemeinsam mit dir entwickeln wir ein individuelles Leistungspaket, das genau auf deine Bedürfnisse und Wünsche zugeschnitten ist und dir spürbare Entlastung bietet.

Sichere dir jetzt deine kostenfreie Beratung!

Fürth
Karlstraße 6
90763 Fürth
Tel.: 0155 607 28 734

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